Otto Schmidt Verlag


Heft 9 / 2025

In der aktuellen Ausgabe ErbStB Heft 9 (Erscheinungstermin: 05. September 2025) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

09

Aktuelles

Günther, Karl-Heinz, RefE einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen, ErbStB 2025, 285

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung Steuerrecht

BFH v. 6.6.2025 - II B 43/24 (AdV) / Hartmann, Winfried, Vermeidung einer Schenkung nach § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG durch quotenabweichende Zuordnung der Kapitalrücklage?, ErbStB 2025, 285-288

BFH v. 19.3.2025 - II R 34/22 / Knittel, Michael, Anwendung der Steuerbegünstigungen des § 13a ErbStG (2008) auf einen fiktiven Nießbrauch gem. § 29 Abs. 2 ErbStG, ErbStB 2025, 288

BFH v. 9.4.2025 - X R 11/21 / Borgmeier, Matthias / Gruner, Ann-Kristin, Hinzurechnung der Altersvorsorgezulage: abschließender Schritt bei der Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer, ErbStB 2025, 289-290

FG München v. 3.4.2025 - 11 K 2041/21 (Rev. X R 13/25) / Knittel, Michael, Devisentermingeschäfte als private Vermögensverwaltung, ErbStB 2025, 290-291

Nds. FG v. 14.5.2025 - 3 K 80/24 / Heinrichshofen, Stefan, Selbstnutzung nach Wegfall eines Wohnrechts, ErbStB 2025, 291-293

Schl.-Holst. FG v. 31.3.2025 - 3 K 28/24 / Grootens, Mathias, Steuerbefreiung für Nießbrauchsverzicht an LuF-Vermögen – keine Abzinsung aufschiebend bedingter Lasten, ErbStB 2025, 293-294

BFH v. 13.5.2025 - VIII B 33/24 / Günther, Karl-Heinz, Verdeckte Gewinnausschüttung dem Grunde nach beim unentgeltlichen Erwerb eigener Anteile durch faktischen Alleingesellschafter, ErbStB 2025, 294

BFH v. 10.4.2025 - VI R 11/22 / Günther, Karl-Heinz, Betriebsausgabenabzug von Ausgleichszahlungen i.R. eines Zinsswaps, ErbStB 2025, 295

FG Münster v. 2.4.2025 - 14 K 654/23 E / Günther, Karl-Heinz, Anforderungen an ein Gutachten nach der ImmoWertV sowie an die formelle Qualifikation eines Gutachters, ErbStB 2025, 295-296

FG Hamburg v. 1.4.2025 - 3 K 60/23 / Günther, Karl-Heinz, Ermittlung der tatsächlichen Restnutzungsdauer von Gebäuden auf der Grundlage von Privatgutachten, ErbStB 2025, 296-297

FG Bremen v. 16.5.2025 - 2 V 46/25 / Günther, Karl-Heinz, Zur Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Grundsteuer, ErbStB 2025, 297

Rechtsprechung Zivilrecht

OLG München v. 23.9.2024 - 33 Wx 325/23 e / Esskandari, Manzur / Bick, Daniela, Sittenwidrigkeit einer Enterbung für den Fall der Heirat einer bestimmten Person durch den Erben?, ErbStB 2025, 298-299

Verwaltung

BMF v. 7.7.2025 - IV D 1 - S 0229/00120/007/030 / Günther, Karl-Heinz, Änderung des BMF-Schreibens zur Anwendung der Mitteilungsverordnung, ErbStB 2025, 299

BMF v. 3.6.2025 - IV D 3 - S 1315/00304/070/025 / Günther, Karl-Heinz, Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz – FKAustG, ErbStB 2025, 299

Beiträge für die Beratungspraxis

Knittel, Michael, Das BMF-Schreiben zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte (Teil I), ErbStB 2025, 300-303

Der BMF hat erstmals am 10.5.2022 ein Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token veröffentlicht. Darin wird die Sicht der Finanzverwaltung auf die technischen Grundlagen und Begrifflichkeiten der Blockchain-basierten Technologie und deren steuerliche Behandlung in Zusammenhang mit diversen in Betracht kommenden Geschäftsvorfällen erläutert. Mit Datum vom 6.3.2025 hat das BMF ein überarbeitetes Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Kryptowerten veröffentlicht. Der dreiteilige Beitrag knüpft an den Aufsatz des Verfassers in ErbStB Heft 8/2022 (ErbStB 2022, 271) an und stellt die im neuen BMF-Schreiben erfolgten Änderungen der ursprünglichen Fassung detailliert dar.

Günther, Karl-Heinz, Übertragung von Betrieben, Mitunternehmeranteilen und GmbH-Anteilen gegen Versorgungsleistungen, ErbStB 2025, 304-308

Die Übertragung eines Betriebs, eines Mitunternehmeranteils oder eines GmbH-Anteils gegen Versorgungsleistungen nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG bietet den Vertragsparteien die Möglichkeit, betriebliches Vermögen bzw. GmbH-Anteile unentgeltlich ohne die Realisierung stiller Reserven zu übertragen. Zudem ist der (häufig höher besteuerte) Vermögensübernehmer zum steuermindernden Abzug der vereinbarten Versorgungsleistungen nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG berechtigt, die korrespondierend vom Vermögensübergeber als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 1a EStG) zu versteuern sind.
Um dieses Ergebnis zu erreichen, bedarf es jedoch der Beachtung zahlreicher Voraussetzungen, weshalb es in der Besteuerungspraxis immer wieder zu Problemen mit der Finanzverwaltung bei der steuerlichen Anerkennung entsprechender Vertragsgestaltungen kommt. Im nachfolgenden Beitrag werden daher die Voraussetzungen und Besonderheiten unter Berücksichtigung der aktuellen Rspr. dargestellt, die bei der Vereinbarung von entsprechenden Vermögensübertragungen beachtet werden sollten, um spätere unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

Findeisen, Stephan, Die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen – Anforderungen und Umsetzung im Bereich der Immobilienbewertung, ErbStB 2025, 309-319

Der Aufsatz behandelt die Abgrenzung von Akkreditierung und Zertifizierung als zentrale Elemente der Qualitätssicherung. Während die Zertifizierung die Erfüllung festgelegter Anforderungen durch ein Produkt, System oder eine Person bestätigt, bescheinigt die Akkreditierung die Kompetenz, Unabhängigkeit und Verfahrenssicherheit derjenigen Stelle, die diese Zertifizierung durchführt. Am Beispiel der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) werden die rechtlichen Grundlagen, einschlägigen Normen und das Verfahren der Programmprüfung dargestellt, mit dem die Normkonformität, Objektivität und Reproduzierbarkeit von Zertifizierungsprogrammen sichergestellt werden. Im Bereich der Immobilienbewertung zeigen sowohl die öffentliche Bestellung und Vereidigung (öbuv) als auch akkreditierte Zertifizierungsstellen, wie z.B. die DIAZert, hohe Anforderungen an Zulassung und Prüfungsverfahren. Unterschiede bestehen vor allem in der Überwachung: Bei akkreditierte Zertifizierungsstellen unterliegen die Sachverständigen einer kontinuierlichen, verbindlich geregelten Qualitätskontrolle mit regelmäßiger Gutachtenprüfung und Fortbildungsnachweisen, während die öffentliche Bestellung und Vereidigung typischerweise eine Überprüfung i.R.d. Wiederbestellung nach mehreren Jahren vorsieht. Nicht akkreditierte Zertifizierungsstellen verfügen über keine neutrale, systematische Kontrolle und können Bedenken in Bezug auf Transparenz und Qualitätsstandards auslösen. Die Akkreditierung ist daher ein wesentliches Gütekriterium für verlässliche, transparente und international vergleichbare Zertifizierungen.

Literaturempfehlungen

Günther, Karl-Heinz, Typische Fallstricke bei der Gestaltung des Unternehmertestaments – Teil I, ErbStB 2025, 319

Günther, Karl-Heinz, Grunderwerbsteuer beim mittelbaren Wechsel im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Gesellschaft, ErbStB 2025, 319-320

Günther, Karl-Heinz, Grunderwerbsteuerbefreiung bei Personengesellschaften, ErbStB 2025, 320

Service

Aktuelle FG-Rspr. zum Ertragsteuerrecht, ErbStB 2025, R5

§ 15 FAO Selbststudium: Erfindertätigkeit – Aspekte der einkommensteuerlichen Behandlung, ErbStB 2025, R5

Ertragsteuerliche Beurteilung praktischer Einzelfälle im Lebenszyklus einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft, ErbStB 2025, R5

Krypto 2 Go (Teil 9): Krypto international: Kryptowerte in DBA und AStG – Überblick über einen kaum beleuchteten Rechtsbereich, ErbStB 2025, R5

Steuerliche Verwicklungen bei gemeinschaftlichen Wohnformen in Gestalt einer Genossenschaft (I) – Besteuerung der Genossenschaft, ErbStB 2025, R5-R6

Grunderwerbsteuer und Grundstücke im Gesellschaftsvermögen – Der neue § 1 Abs. 4a GrEStG bringt Klarstellung in der Zurechnung, ErbStB 2025, R6

Aktuelle Rspr. zum Verfahrensrecht, ErbStB 2025, R6

Auskunftsverweigerungsrechte im Steuerrecht, ErbStB 2025, R6

Die sog. 30/70-Methode in der Gastronomie – ein in Stein gemeißeltes Prinzip der Außenprüfung?, ErbStB 2025, R6



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