Otto Schmidt Verlag


Heft 2 / 2026

In der aktuellen Ausgabe ErbStB Heft 2 (Erscheinungstermin: 05. Februar 2026) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

02

Aktuelles

Günther, Karl-Heinz, BFH hält Grundsteuer “Bundesmodell“ für verfassungskonform, ErbStB 2026, 29

Günther, Karl-Heinz, Bundesregierung beschließt Reform der privaten Altersvorsorge und Eckpunkte für die Einführung einer Frühstart-Rente, ErbStB 2026, 29-30

Günther, Karl-Heinz, Höhere Grundsteuer-Hebesätze für Nichtwohngrundstücke aus fiskalischen Gründen verstoßen gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit, ErbStB 2026, 30

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung Steuerrecht

BFH v. 27.8.2025 - II R 1/23 / Hartmann, Winfried, Mittelbare Grundstücksschenkung über Gesellschafter an Einmann-GmbH, ErbStB 2026, 31-34

BFH v. 10.10.2025 - IX R 4/24 / Knittel, Michael, Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück, ErbStB 2026, 34-35

BFH v. 27.8.2025 - II R 50/21 / Marfels, Michael, Wegfall der Vergünstigung nach § 5 Abs. 2 GrEStG infolge eines Insolvenzplans, ErbStB 2026, 35-36

BFH v. 2.7.2025 - II R 19/22 / Wilms, Laura, Einheitlicher Erwerbsgegenstand: Grundstückserwerb durch eine zur Veräußererseite gehörende Person, ErbStB 2026, 36-38

FG Münster v. 29.10.2025 - 9 K 1180/22 Kap / Günther, Karl-Heinz, Übertragung eigener Anteile einer GmbH an den Alleingesellschafter, ErbStB 2026, 38-39

FG Baden-Württemberg v. 16.10.2025 - 8 K 626/24 / Münch, Lukas, Kostentragung bei Einholung eines Sachverständigengutachtens durch einen Beteiligten im Finanzgerichtsprozess, ErbStB 2026, 39-40

FG Baden-Württemberg v. 18.7.2025 - 2 V 440/25 / Grootens, Mathias, Keine Aussetzung der Vollziehung eines Grundsteuerwertbescheids nach dem Landesrecht Baden-Württemberg, ErbStB 2026, 40-41

BFH v. 7.10.2025 - IX R 26/24 / Günther, Karl-Heinz, Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für eine denkmalgeschützte Immobilie in Grund-/Boden- sowie Gebäudeanteil für AfA-Zwecke, ErbStB 2026, 41-42

Hess. FG v. 10.9.2025 - 3 V 697/25 / Günther, Karl-Heinz, Ernsthafte Zweifel an dem Ansatz von 10 % des durchschnittlichen Bodenrichtwerts, ErbStB 2026, 42

FG Münster v. 2.9.2025 - 1 K 102/23 E / Günther, Karl-Heinz, Spendenabzug für als Miete an den Alleingesellschafter zurückgezahlte Beträge, ErbStB 2026, 43

FG Nürnberg v. 19.9.2024 - 4 K 34/23 / Günther, Karl-Heinz, Freibetrag für weichende Erben: Rückwirkende Versagung bei späterer Betriebsaufgabe und Übertragung der Hofstelle, ErbStB 2026, 43-44

FG Münster v. 26.9.2025 - 12 K 619/21 E / Günther, Karl-Heinz, Ankauf und Rückvermietung von Schiffscontainern mit garantiertem Mietzins als Kapitalanlage, ErbStB 2026, 44-45

Rechtsprechung Zivilrecht

OLG Düsseldorf v. 24.7.2025 - 3 Wx 116/25 / Esskandari, Manzur / Bick, Daniela, “Unsere Kinder“ im Testament: Stiefsohn kann gemeint sein, ErbStB 2026, 45-46

Verwaltung

BMF v. 1.12.2025 - IV C 3 - S 2196/00040/006/008 / Günther, Karl-Heinz, Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG), ErbStB 2026, 46

Oberste Finanzbehörden der Länder v. 21.10.2025 - S 3837 / Günther, Karl-Heinz, Berechnung des Ablösungsbetrags nach § 25 Abs. 1 Satz 3 ErbStG a.F., ErbStB 2026, 46

BayLfSt v. 1.12.2025 - S 3700.2.1 - 31/131 St 34 / Günther, Karl-Heinz, Anwendung des Steuerklassenprivilegs, ErbStB 2026, 46-47

Beiträge für die Beratungspraxis

Saecker, Christian, Aktuelle Entwicklungen bei den Ergänzungstatbeständen des Grunderwerbsteuerrechts, ErbStB 2026, 47-53

Die Ergänzungstatbestände § 1 Abs. 2a bis Abs. 3a GrEStG kommen dann zur Anwendung, wenn bei grundbesitzenden Gesellschaften Veränderungen auf der Gesellschafterebene erfolgen. Die Veränderungen müssen nicht zwingend auf der unmittelbaren Gesellschafterebene geschehen, um einen Tatbestand auszulösen, sie können auch auf mittelbarer Ebene für eine Besteuerung sorgen. In der Praxis herrscht hinsichtlich dieses Themenfeldes allergrößte Verunsicherung. Das hängt allein schon damit zusammen, dass die Tatbestände – bis auf § 1 Abs. 2b GrEStG – über eine Alt- und Neuversion verfügen und sich bereits hier eine Unterscheidung im Einzelfall als schwierig erweisen kann. Ferner machen die unterschiedlichen Tatbestandsvoraussetzungen der einzelnen Vorschriften zu schaffen, denn sie sind teilweise identisch, teilweise aber auch nicht. Zudem ändern sich die Regularien relativ häufig, da eigentlich durchgehend Verfahren vor dem BFH anhängig sind und gesprochenes Recht für die Praxisanwendung durch Veröffentlichung im BStBl. anwendbar gemacht wird. Das Recht entwickelt sich also stetig weiter. Mitunter wird auch vom Gesetzgeber an feinen Verästelungen der Normen herumgefeilt. Zwischendurch veröffentlicht die Steuerverwaltung gleichlautende Ländererlasse, die es auch zu beachten gilt. Der Dreiklang Gesetzgebung, Rspr. und Verwaltungsmeinung macht schließlich die Musik. Diese Ausgangslage führt dazu, dass in der Praxisanwendung eine durchgängige und regelmäßige Beschäftigung mit der Materie erforderlich ist.
Der folgende Aufsatz zeigt einmal die Grundsystematik sowie die aktuellen Knackpunkte der Ergänzungstatbestände auf.

Werner, Rüdiger, Keine Ersatzerbschaftsteuerpflicht einer im Inland ansässigen nicht rechtsfähigen Familienstiftung schweizerischen Rechts, ErbStB 2026, 53-57

Das deutsche Internationale Privatrecht knüpft das Statut einer juristischen Person grundsätzlich an den Verwaltungssitz an. Dies gilt grundsätzlich auch für Stiftungen. Verlegt eine ausländische Stiftung ihren Verwaltungssitz ins Inland, dann kann dies grundsätzlich dazu führen, dass die Stiftung aus deutscher Perspektive ihre Rechtsfähigkeit verliert. Es stellt sich daher die Frage, wie sich der Verlust der Rechtsfähigkeit auf die Fähigkeit der Stiftung auswirkt, Steuersubjekt nach deutschem Recht zu sein. Der BFH hat nunmehr entschieden, dass eine im Inland ansässige und daher nicht rechtsfähige Familienstiftung schweizerischen Rechts als nicht rechtsfähige Stiftung nicht ersatzerbschaftsteuerpflichtig gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG ist. Der nachfolgende Beitrag stellt das Urteil vor und erläutert die sich daraus ergebenden Konsequenzen.

Gruner, Ann-Kristin / Borgmeier, Matthias, Blockchain-Testamente und Smart Contracts im Erbrecht (Teil 1), ErbStB 2026, 58-59

Die Blockchain-Technologie hat das Potential, die Art und Weise, wie Menschen seit Jahrhunderten Testamente verfassen, radikal zu verändern. Dieser Artikel untersucht, ob Blockchain, die Open-Source-Technologie, die Kryptowährungen wie Bitcoin zugrunde liegt, genutzt werden könnte, um ein verteiltes Testamentsregister zu schaffen, das eine zuverlässige Aufzeichnung der Wünsche eines Erblassers für die Verteilung seines Vermögens nach seinem Tod enthält. Angesichts der besonderen nachträglichen Unveränderlichkeit von Daten (Immutability), Widerstandsfähigkeit (Resilience) durch Vermeidung von kritischen Einzelkomponenten (sog. Single Points of Failure), und Transparenz der Blockchain-Technologie sollen mit diesem Beitrag erste Antworten auf die Frage der Nutzbarkeit auf nationaler Ebene gefunden werden. In Teil 2 dieses Aufsatzes werden Smart Contracts im Erbrecht untersucht.

Literaturempfehlungen

Günther, Karl-Heinz, Die Erhaltungsrücklage nach dem Wohnungseigentumsgesetz in der Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2026, 59

Günther, Karl-Heinz, Aktuelle Rspr. zu §§ 13a ff. ErbStG, ErbStB 2026, 60

Günther, Karl-Heinz, Rechtliche Folgen beim Tod eines GmbH-Gesellschafters, ErbStB 2026, 60

Service

Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG) (I) – Neufassung des BMF-Schreibens, ErbStB 2026, R5

§ 15 FAO Selbststudium: Entnahme von Grundstücken des Betriebsvermögens – Wann die Aufdeckung stiller Reserven droht und wie dies ggf. verhindert werden kann, ErbStB 2026, R5

Aktuelle FG-Rspr. rund um die GmbH, ErbStB 2026, R5

GmbH 2 Go (Teil 30): Mitarbeiterbeteiligung durch Hurdle Shares – Steuerliche Herausforderungen im Hinblick auf Lohn- und Einkommensteuer, ErbStB 2026, R5

Erwerb eigener Geschäftsanteile (§ 33 GmbHG) – Voraussetzungen und Rechtsfolgen, ErbStB 2026, R6

Bedeutung der Mitteilung der USt-IdNr. als verschärfte Voraussetzung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen – Anmerkungen zum Vorabentscheidungsersuchen aus Österreich, ErbStB 2026, R6

Vorabentscheidungsersuchen: Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel für Dreiecksgeschäfte ex nunc ab Ausstellung einer korrekten Rechnung?, ErbStB 2026, R6

Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass – Änderungen seit dem 24.3.2025, ErbStB 2026, R6

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