BMF-Schreiben
Muster der Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung
Mit BMF-Schreiben v. 25.8.2025 hat die Finanzverwaltung die Vordruckmuster für die Fahrzeugeinzelbesteuerung bekannt gemacht.
BMF-Schreiben v. 25.8.2025 - III C 3 - S 7352-a/00004/003/061, DOK: COO.7005.100.4.12798601
UStG §§ 16, 18
Aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG) vom 14.8.2017 (BGBl. I 2017, 3122, 3138) sind Bund und Länder verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Mit Artikel 16 des Jahressteuergesetzes 2022 vom 20.12.2022 (BGBl. I 2022, 2294, 2309) wurde im § 18 Absatz 5a UStG die Möglichkeit geschaffen, die Steuererklärung über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Fahrzeugs elektronisch an die Finanzbehörden zu übermitteln. Im Zusammenhang mit erforderlichen Anpassungen in den bisherigen Vordrucken wurde eine neue Anleitung zur Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung konzipiert.
Für die Fahrzeugeinzelbesteuerung (§ 16 Abs. 5a UStG) werden die folgenden Vordruckmuster neu bekanntgegeben, bzw. neu eingeführt:
- USt 1 B - Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung
- Anlage USt 1B zur Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung USt 1 B
- Anleitung USt 1 B - Anleitung zur Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung
Die Vordrucke sind auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters herzustellen.
Die Umsatzsteuererklärung ist grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle authentifiziert zu übermitteln (§ 18 Absatz 5a Satz 1 UStG i. V. m. § 87a Absatz 6 Satz 1 AO). Informationen hierzu sind unter der Internet-Adresse www.elster.de erhältlich.