Otto Schmidt Verlag


Heft 8 / 2026

In der aktuellen Ausgabe GmbHStB Heft 8 (Erscheinungstermin: 10. August 2026) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

08

Aktuelles

Brinkmeier, Thomas, Koalitionsausschuss: geplante Steuerreform, GmbHStB 2026, 221

Brinkmeier, Thomas, Reformvorschläge der Nord-Bundesländer zur ErbSt, GmbHStB 2026, 221

Brinkmeier, Thomas, Vertragsverletzungsverfahren zum Investitionsabzugsbetrag, GmbHStB 2026, 221-222

Brinkmeier, Thomas, Ergebnis der USt-Sonderprüfung 2025, GmbHStB 2026, 222

Brinkmeier, Thomas, Pilotprojekt “Schneller Gründen“, GmbHStB 2026, 222

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung Steuerrecht

BFH v. 21.4.2026 - IX R 34/24 / Schimmele, Jürgen, Zur Passivierung von Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren, GmbHStB 2026, 223-224

BFH v. 11.3.2026 - I R 10/23 / Schwetlik, Harald, Besteuerung von Konfusionsgewinnen, GmbHStB 2026, 225-227

BFH v. 11.3.2026 - I R 13/23 / Möller, Christian, Zur Anwendung von § 50d Abs. 1 S. 11 EStG i.d.F. des AmtshilfeRLUmsG auf Ausschüttungen an eine US-amerikanische sog. S-Corporation, GmbHStB 2026, 227-229

BFH v. 6.5.2026 - I R 5/23 / Görden, Ludwig, Dauerverluste im kommunalen Querverbund, GmbHStB 2026, 229-231

FG Baden-Württemberg v. 6.6.2025 - 5 K 397/24 / Krämer, Joachim, Keine Buchwertübertragung eines Teil-Mitunternehmeranteils auf eine privatnützige Stiftung, GmbHStB 2026, 231-232

BFH v. 8.4.2026 - II R 2/23 / Rösen, Marcus / Schulte, Jonathan, Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG: Gruppe natürlicher Personen ist kein herrschendes Unternehmen i.S.d. § 6a GrEStG, GmbHStB 2026, 232-234

BFH v. 25.3.2026 - II R 30/25 / Schütz, Sebastian C., Grunderwerbsteuer bei Treuhandstrukturen: Zurechnung von Anteilen und Doppelbelastung, GmbHStB 2026, 234-236

Rechtsprechung Gesellschaftsrecht

BGH v. 16.6.2026 - II ZR 13/25 / Tomat, Oliver, Beschlussfassung der Gesellschafter außerhalb einer Gesellschafterversammlung durch schlüssiges Verhalten, GmbHStB 2026, 237-238

Verwaltung

BMF v. 8.6.2026 - IV D 3 - S 1315/00304/071/023 / Brinkmeier, Thomas, Finale Staatenaustauschliste 2026, GmbHStB 2026, 238-239

BMF v. 2.6.2026 - III C 3 - S 7359/00081/001/030 / Brinkmeier, Thomas, Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026, GmbHStB 2026, 239

Beiträge für die Beratungspraxis

Binnewies, Burkhard / Öhmann, Johannes, Neuer Anlauf für die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen, GmbHStB 2026, 239-245

Die Wahl der Rechtsform ist für die Organisation und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eines Unternehmens von zentraler Bedeutung. Der überwiegende Teil der in Deutschland praktisch relevanten Rechtsformen geht auf das 19. Jahrhundert zurück (neuere Rechtsformen sind die Partnerschaftsgesellschaft [Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe v. 25.7.1994] sowie die Societas Europaea [SE; Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates v. 8.10.2001 und Inkrafttreten ab 8.10.2004]).
Die Bundesregierung beabsichtigt, den bestehenden Kanon der Gesellschaftsformen mit der “Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ (GmgV) zu erweitern. Leitgedanke dieser neuen Rechtsform ist die Vermögensbindung: Das Unternehmensvermögen soll nicht den einzelnen Gesellschaftern, sondern der Gesellschaft zugeordnet werden. Anlass der aktuellen Diskussion ist ein von mehreren Ministerien vorgelegtes Rahmenkonzept (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie Bundesministerium der Finanzen, Rahmenkonzept für eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen, März 2026) zur Ausgestaltung der GmgV. In der nachfolgenden Darstellung werden die Grundlagen der geplanten Rechtsform dargestellt und die steuerlichen Implikationen diskutiert.

Sobisch, René, Übernahme eines positiven Kapitalkontos im Wege der unentgeltlichen Anteilsübertragung, GmbHStB 2026, 245-249

Die Unternehmensnachfolge bei einer GmbH & Co. KG zählt zu den Königsdisziplinen der steuerlichen Gestaltungsberatung und offenbart häufig, welche Fallstricke gerade an der Schnittstelle zwischen § 6 Abs. 3 EStG und § 15a EStG lauern, wenn im Zuge einer vorweggenommenen Erbfolge einerseits der Mitunternehmeranteil und andererseits ein positives Kapitalkonto des Übertragenden auf den Rechtsnachfolger übergeht. Mit seinem Urteil vom 31.7.2025 (IV R 7/23) hat der IV. Senat des BFH einer in der Beratungspraxis weitverbreiteten Vorstellung eine unmissverständliche Absage erteilt, wonach ein übernommenes positives Kapitalkonto beim bereits an der KG beteiligten Rechtsnachfolger als eigenständiger Korrekturposten “Einlageüberhang“ fortbestehe und künftige Entnahmen vor einer fiktiven Gewinnhinzurechnung nach § 15a Abs. 3 Satz 1 EStG abschirmen könne. Die Entscheidung ist von erheblicher praktischer Tragweite, weil die Nachversteuerung zuvor genutzter Verlustabzüge zu den fehleranfälligsten und wirtschaftlich schmerzhaftesten Anwendungsfeldern von § 15a EStG gehört und der stichtagsbezogene Kapitalkontenvergleich dem Steuerberater in Übertragungskonstellationen ein sorgfältiges Kapitalkonten- und Einlagenmanagement unausweichlich abverlangt. Aus steuerartübergreifender Perspektive gewinnt die Entscheidung zusätzliches Gewicht durch ihre Verzahnung mit den erbschaft- und schenkungsteuerlichen Behaltensregelungen der §§ 13a, 13b ErbStG, denn die Nachsteuerrelevanz von Überentnahmen i.S.d. § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 3 ErbStG birgt gerade beim unentgeltlichen Hinzuerwerb eines Kommanditanteils zu einem bereits vorhandenen Altanteil mit negativem Wert erhebliche Risiken für die Verschonung des begünstigten Betriebsvermögens.

Literaturempfehlungen

Brinkmeier, Thomas, Neues zur Zulässigkeit freier Hinauskündigungsklauseln, GmbHStB 2026, 249

Brinkmeier, Thomas, Steuerliche Tilgungsfrist für Leistungen aus dem Gewinnabführungsvertrag, GmbHStB 2026, 249-250

Service

§ 15 FAO Selbststudium: Aktuelle Entwicklungen bei dem Investitionsabzugsbetrag und den Sonderabschreibungen des § 7g EStG (II), GmbHStB 2026, R7

Aktuelle FG-Rechtsprechung zum Ertragsteuerrecht, GmbHStB 2026, R7

DigiTax2Go (Teil 3): Besteuerung von OnlyFans-Influencern (II) – Besteuerung bei Auslandssachverhalten, GmbHStB 2026, R7

Private Kapitaleinkünfte in der Anlage KAP-INV für den VZ 2025 – Teil I, GmbHStB 2026, R7

§ 198 BewG: Wertermittlungs- und Qualitätsstichtag im Verkehrswertgutachten – Grundlagen der ImmoWertV 2021 und Berücksichtigung eines Nießbrauchs i.R.d. § 198 BewG, GmbHStB 2026, R7-R8

§ 87a AO n.F. und der Einspruch mittels einfacher E-Mail, GmbHStB 2026, R8

§ 42 AO – Scharfes Schwert oder stumpfe Klinge?, GmbHStB 2026, R8

Die Umsatzsteuerbefreiung für Grundstückslieferungen im Hinblick auf das Unionsrecht – Ist das noch Grundstück oder kann das weg?, GmbHStB 2026, R8

Zur Steuerbefreiung für Lieferungen vor der Einfuhr – eine (un-)endliche Geschichte, GmbHStB 2026, R8

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